§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge über die Erbringung von Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) In den Verträgen einschließlich dieser AGB sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Leistungszeit
(1) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Wir können – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
(3) Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird uns eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 6 dieser AGB beschränkt.
§ 5 Schutzrechte
(1) Wir stehen nach Maßgabe des § 5 dieser AGB dafür ein, dass der Leistungsgegen¬stand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Leistungsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach Wahl und auf unsere Kosten den Leistungsgegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Leistungsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen des § 6 dieser AGB.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe des § 5 dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 05.01.2011.
Besondere Bedingungen der epunks GmbH für "Suchmaschinenmarketing" (SEM/SEO)
Präambel
Wir bieten Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketing an. Insbesondere unterstützen wir den Kunden dabei, dass die Websiten des Kunden in den gängigen Suchmaschinen bei kundenspezifischen Suchbegriffen unter den vorderen Suchergebnissen gelistet werden. Der Kunde möchte die Aufmerksamkeit für seine Website steigern und dabei auf unser Know-how zurückgreifen. Die Vertragspartner vereinbaren daher Folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Suchmaschinenoptimierung der Website des Kunden mit dem Ziel, die Website bei der Suche mittels Einsatz der wichtigsten Suchmaschinen unter den vorderen Treffern erscheinen zu lassen, sowie – soweit vereinbart – die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Vermittlung von Besuchern und der Steigerung der Zugriffe auf die Website des Kunden (zusammen „Traffic“).
(2) Die wichtigsten Suchmaschinen ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
§ 2 Unsere Leistungen
(1) Wir werden während der Vertragslaufzeit die Suchbegriffe für die Indexierung der Website des Kunden durch Suchmaschinen aktiv durch Analyse des Marktumfeldes sowie der Webauftritte von Mitbewerbern des Kunden optimieren. Die Optimierung erfolgt durch Unterbreitung von Vorschlägen, wie mittels technischer und/oder inhaltlicher Gestaltung der Website eine Verbesserung der Positionierung der Website bei Suchmaschinen erreicht werden kann. Auf Anfrage des Kunden unterstützen wir den Kunden bei der Umsetzung solcher Vorschläge.
(2) Soweit vereinbart, ist ferner Gegenstand des Vertrags die Buchung von Anzeigen zu den vom Kunden festgelegten bzw. gemeinsam bestimmten Suchbegriffen bei den Suchmaschinen gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
(3) Soweit vereinbart, sind wir daneben verpflichtet, Links der Websiten des Kunden auf Websiten Dritter aufzubauen. Linkmarketing umfasst Maßnahmen zur kontinuierlichen Steigerung der externen Verlinkung, insbesondere durch Erstellen von redaktionellen Inhalten zur Generierung von permanenten Links sowie der Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Anreize für eine freiwillige Verlinkung auf die Website des Kunden. Bezüglich der Möglichkeiten über die Erstellung von redaktionellen Inhalten zur Generierung von Links sowie der Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Anreize für eine Verlinkung unterbreiten wir dem Kunden Vorschläge. Bei der Entwicklung von Strategien unterstützen wir den Kunden bei der Konzepterstellung und auf Anfrage auch bei dessen Umset¬zung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungen werden wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kostenpflichtige Links auf die Website des Kunden bei Dritten erwerben. Alle kostenpflichtigen Links prüfen wir in regelmäßigen Abständen auf Existenz, nofollow-Relationen und Indizierung durch die Suchmaschinenbetreiber. Stellen wir einen Verstoß fest, verpflichten wir uns, den Kunden schriftlich darauf hinzuweisen. Die Kosten für den Erwerb der Links übernimmt der Kunde.
(6) Wir übermitteln dem Kunden nach den im Vertrag vereinbarten Intervallen eine kurze Zusammenfassung über die im Rahmen des Suchmaschinenmarketings durch uns durchgeführten Maßnahmen. Neben der Auflistung der einzelnen Maßnahmen sind die für diese getätigten Aufwendungen darzustellen, sofern ihre Erbringung nicht bereits von der monatlichen Pauschalvergütung abgedeckt ist.
(7) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, Leistungen nach dem Vertrag durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
§ 3 Vergütung und Fälligkeit
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, zahlt der Kunde für die vertragsgegenständlichen Leistungen eine Pauschalvergütung, die jeweils monatlich im Voraus zum 10. eines Monats zu zahlen ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunden für den Erwerb von kostenpflichtigen Links im Rahmen des Linkmarketings während der Laufzeit dieses Vertrags einen Betrag gemäß vertraglicher Vereinbarung im Monat zur Verfügung.
(3) Soweit die Parteien eine variable erfolgsabhängige Vergütung vereinbart haben und sich dieser variable Vergütungsanteil nach der im jeweiligen Bemessungszeitraum erreichten Steigerung des Traffic bemisst, gilt Folgendes: Je Zugriff auf die Website des Kunden über Links auf Websiten Dritter, die wir im Rahmen des Linkmarketings erworben haben, erhalten wir eine Zahlung gemäß vertraglicher Vereinbarung. Die Vergütung nach Absatz 3 für Steigerungen des Traffic wird dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Als Messverfahren für die Trafficsteigerung und die Ermittlung der erfolgsabhängige Vergütung nach Absatz 3 vereinbaren die Vertragspartner, dass insoweit das im Vertrag bezeichnete Tool herangezogen wird. Der Kunde wird die ihm übermittelten Berichte und Zahlungen umgehend prüfen. Soweit der Kunde gegen die Daten nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber Einwände erhebt, gilt die jeweilige Abrechnung als für die Bemessung der Vergütung nach Absatz 3 bindend.
(4) Sofern der Kunde uns mit der Unterstützung bei der Umsetzung von Vorschlägen und Konzepten beauftragt, stellt wir dem Kunden den hierfür angefallenen Aufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 100 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung.
§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch uns ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt uns insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
(2) Bestehen unsere Leistungen in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.
(3) Der Kunde wird die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, sind wir für diesen Zeitraum von unseren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
(5) Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, uns alle durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage unserer aktuellen Standardvergütungssätze zu ersetzen.
§ 5 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Website des Kunden, trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Website obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
(2) Wir stellen sicher, dass von uns im Rahmen des Linkmarketings geworbenen Websiten Dritter, die auf die Website des Kunden verweisen, den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere telemedien- sowie presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entsprechen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Website erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf uns übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde räumt uns sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Website erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen.
(2) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von uns und/oder von Dritten im Auftrag erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei uns. Wir räumen dem Kunden an den Analysen und Konzepten jedoch das zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Website erforderlichen Umfang zu nutzen.
(3) Machen Dritte gegen uns Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Website des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Website verletze ihre Rechte, wird der Kunde uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere uns von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen nach § 5 Ansprüche gegen uns geltend machen.
(4) Machen Dritte gegen den Kunden Ansprüche mit der Behauptung geltend, die von uns im Rahmen des Link-marketings geworbenen Websiten Dritter, die auf die Website des Kunden verweisen, verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Websiten verletzen ihre Rechte, werden wir den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere den Kunden von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Wir sind verpflichtet, den Kunden im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
(1) Der Beginn der Laufzeit ist der vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen.
(2) Sofern nicht anderes vereinbart ist, wird der Vertrag zunächst für eine Grundlaufzeit von 3 Monaten geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 3 Monate (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für einen Vertragspartner insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
(4) Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 8 Schlussbestimmung
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: 05.01.2011.