Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz erklärt
Der 10. Juni 2025 ist für viele Webseitenbetreiber ein wichtiger Termin, denn an diesem Tag tritt das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Was bedeutet das für deine Webseite? Es bedeutet, dass sie für alle Menschen bedienbar und zugänglich gemacht werden muss und die WCAG-Richtlinien einhalten muss. Die WCAG sind die Web Content Accessibility Guidelines. Aber wie dringend ist das für dich? Wie kannst du dich darauf vorbereiten? Und wie ist dieses Gesetz überhaupt entstanden?
»Was bedeutet Barrierefreiheit?«
Zugänglichkeit digitaler Inhalte - für alle Menschen.
Das Internet und digitale Geräte wie Ticketautomaten können eine Herausforderung sein, insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder anderen körperlichen Einschränkungen. Jemand mit einer Sehschwäche kann jedoch mithilfe von Screenreadern, der Zoom-Funktion in Browsern oder speziellen Farbmodi dennoch eigenständig das Internet nutzen. Trotzdem gibt es noch viele Webseiten, die nicht alle erforderlichen Standards erfüllen und dadurch das sorgenfreie Surfen erschweren.
Um dies zu verbessern, wurden bestimmte Richtlinien für die Barrierefreiheit im Internet entwickelt. Diese gelten seit dem 22. Dezember 2016 und sollen Menschen mit Behinderungen besseren Zugang zu Websites und mobilen Apps von öffentlichen Diensten ermöglichen. Die Regelungen schreiben beispielsweise vor, dass Webseiten und Apps über einen Feedback-Mechanismus verfügen müssen, damit Benutzer Bedienprobleme melden können.
Da das Internet immer zugänglicher wird und immer mehr Menschen das Web nutzen, müssen die Richtlinien kontinuierlich erweitert werden. Jetzt tritt das BFSG für Produkte und Dienstleistungen in Kraft.
Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz?
„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlamens und des Rates über die Barriefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)“ - Bundesmisterium für Arbeit und Soziales
Am 22. Juli 2021 wurde entschieden: Bis 2025 tritt das BFSG in Kraft. Dieses Gesetz soll Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und altersbedingten Anfälligkeiten dabei helfen, gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu Webseiten zu haben, welche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Das Gesetz hilft außerdem dabei, einheitliche Anforderungen in der EU durchzusetzen und kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den europäischen Binnenmarkt auszuschöpfen.
Bin ich betroffen?
In der oben gezeigten Grafik wird schnell klar, welche Bereiche direkt vom BFSG geregelt werden. Wichtig für Webseitenbetreiber ist der Punkt „elektronischer Geschäftsverkehr“.
Guckst Du:
„Elektronischer Geschäftsverkehr ist definiert als Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet (computergestützte Netze). Ob die Auslieferung/ Erbringung online oder offline erfolgt ist dabei egal. Nur der Vertragsschluss wie die Buchung bzw. der Kauf muss online erfolgen.“ - bfsg-gesetz.de
Das bedeutet: Jeder, der online seinen Verkauf von Produkten und Dienstleistungen anbietet, fällt unter das neue Gesetz. Solang der Kauf-Vertrag online abgeschlossen wird, ist man Teil dieser Kategorie. Es ist vollkommen egal, ob die Dienstleistung online oder offline stattfindet.
Nicht betroffen davon sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Vollzeit-Mitarbeiter und Umsatz von maximal 2 Millionen pro Jahr) oder B2B Shops.
Zu Beginn war kurz von den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) die Rede. Aber was genau sind die WCAG?
Die WCAG sind ein internationaler Standard, der die barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten überwacht und vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde.
Erstmals wurden sie am 23. September 2019 von der Europäischen Union eingeführt und im Oktober 2023 überarbeitet.
Die WCAG basieren auf vier Prinzipien und sind in drei Konformitätsstufen unterteilt. Bei den epunks halten wir uns an diese Richtlinien, wenn wir neue Webseiten-Designs erstellen.
Die vier Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit - Alle Informationen müssen von Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar sein.
Bedienbarkeit -Benutzer sollten unabhängig von ihrer Gesundheit oder ihren individuellen Fähigkeiten in der Lage sein, die digitalen Inhalte auf der Webseite problemlos zu nutzen.
Verständlichkeit - Digitale Inhalte sollten für alle Nutzer klar und verständlich sein.
Robustizität - Inhalte sollten mit verschiedenen unterstützenden Technologien, wie zum Beispiel Bildschirmleseprogramme, kompatibel sein.
Jedes dieser Prinzipien wird in drei Konformitätsstufen unterteilt:
Stufe A: Dies ist das absolute Minimum an Zugänglichkeit. Diese Stufe richtet sich an die größte Nutzergruppe und hat nur geringe bis keine Auswirkungen auf die Darstellung und Funktionalität der Webseite oder App. Allerdings könnte die Benutzererfahrung für Menschen mit bestimmten Einschränkungen dennoch unvollständig sein.
Stufe AA: Der Standard für Barrierefreiheit. Digitale Inhalte, die alle Erfolgskriterien von AA erfüllen, bieten den meisten Nutzern im Allgemeinen eine barrierfreie Erfahrung.
Stufe AAA: Das höchste Niveau für Barrierefreiheit. Es umfasst alle Erfolgskriterien für Stufe A und Stufe AA.
Wenn ihr euch unsicher seid, wie eure Webseite im WCAG-Modell abschneidet, sprecht uns gerne an! Wir führen einen WCAG-Test für eure Webseite durch.
»Richtlinien, dies, das. Was ist denn barrierefrei?«
So viele Wörter, daher hier Beispiele für die WCAG. Die Richtlinien sind gut umgesetzt, wenn die Anwendung...
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...gut lesbar ist
»Das heißt: Schriftart, Schriftgröße und Farbe (Kontrast).
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...anpassbar ist
»Das heißt: Der Nutzer kann die Webseite personalisieren, zum Beispiel mit einem Dark Mode.
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...vorhersehbar ist
»Zum Beispiel eine FAQ oder ein Seiten-Menü.
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...kompatibel ist
»Die Seite kann auf verschiedenen Geräten funktional bedient werden und hat dementsprechend ein Layout dafür.
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...tastaturbedienbar ist
»Das heißt, dass man zum Beispiel mit der "Tab" Taste oder den Pfeiltasten navigieren kann.
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...navigierbar ist
»Die Webseite hat eine gute Navigation und man kann von jeder Seite auf jede beliebige Unter-Seite wechseln.
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...Eingabemodalitäten erlaubt
»Die Webseite kann mit verschiedenen Eingabemethoden, zum Beispiel Touchscreens, benutzt werden.
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...Hilfestellung bei Eingaben ermöglicht
»Das heißt, die Webseite verhindert das Eingeben von Fehl-Informationen und gibt vor, welche Eingaben ermöglicht werden können.
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...Anfälle und körperliche Reaktionen vermeidet
»Zum Beispiel keine flackernden Animationen, welche Epilepsie auslösen können.
Dies sind nur einige von vielen weiteren Richtlinien, aber wir hoffen, das Prinzip ist damit klar geworden.
Okay, und jetzt?
2025 kommt schneller, als du vielleicht denkst. Es ist jetzt besonders wichtig, sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass deine Webseite den BFSG-Regelungen entspricht. Webseiten, die dieses Thema ignorieren, riskieren hohe Bußgelder. Doch auch aus einer Marketing-Perspektive hat es nur Vorteile, wenn du dich jetzt um deine Webseite kümmerst:
Durch eine barrierefreie Webseite erweiterst du nicht nur deine Zielgruppe und dein Marktpotenzial, sondern verbesserst auch dein SEO! Google Lighthouse bewertet deine Webseite mit einem Accessibility Score – und dieser fällt bei vielen Webseiten nach wie vor schlecht aus.
Selbst wenn du noch nicht direkt von dem Gesetz betroffen bist, gehen wir gerne alles mit dir durch und machen deine Seite barrierefrei. So bist du für die Zukunft gerüstet und vermeidest mögliche Bußgelder oder sogar eine Sperrung deiner Webseite.
Also, worauf wartest du? Melde dich bei uns und hilf dabei, das Internet für alle Menschen barrierefrei und gleichberechtigt zu gestalten. Wir freuen uns darauf, dich zu unterstützen und gemeinsam eine barrierefreie Zukunft für dich und deine Kunden zu schaffen!
Wir glauben, dass digitale Barrierefreiheit nicht nur ein Muss, sondern auch eine Chance ist, das Web für alle zugänglich zu machen.
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Ich unterstütze dich gerne mit einem umfassenden Accessibility-Check um sicherzustellen, dass deine Seite auch Barrierefrei ist. Im ersten Schritt nehme ich mir 15 Minuten Zeit für ein Kickoff-Meeting per Teams und bespreche mit dir die möglichen Optionen.
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